Mitmachen

Möchten Sie durch testamentarische Anordnung die Bürgerstiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken, so wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Vorstandsmitglied. Sie können sich telefonisch anmelden und entscheiden, mit wem Sie ein Gespräch möchten. Für Zustiftungen ab 10.000,-€ können Sie einen konkreten Zweck für die daraus erwachsenden Erträge benennen.

 

Vermächtnisse und Zustiftungen

Kleinere Zustiftungen werden der dauerhaften Aufstockung des Stiftungsvermögens zugerechnet, das niemals angetastet wird – einzig die Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet. Hingegen können Spenden in jeder Höhe direkt einem Projekt helfen und unmittelbar die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützen.

Die anhaltende Niedrigzinspolitik verlangt von den Verantwortlichen einer Bürgerstiftung Expertise zu Geld- und Vermögensanlagen. Sie ist bei uns vorhanden. Entgegen des gesellschaftlichen Unbehagens liefern wir von Anbeginn glaubwürdige Argumente, Zuversicht und Vertrauen in das, was wir gemeinsam bewirken können.

Satzungsgemäß sichern wir Zustiftern und Spendern ein auf Dauer angelegtes rechtliches und wirtschaftliches Gerüst. Für das Stiftungskapital inkl. Treuhandstiftung erzielten wir jährlich erfreuliche Erträge, die zur Ausschüttung für förderwürdige Projekte kommen.