Mitmachen – 15 Jahre Bürgerstiftung
Die Bürgerstiftung Vorpommern ist eine Mitmach-Stiftung.
Wir führen Menschen zusammen, die sich engagieren und die Gesellschaft mitgestalten wollen – hier bei uns in Vorpommern. Ob mit Geld, Zeit oder Ideen – Sie können sich nach Ihren Interessen und Möglichkeiten einbringen.
Wie Sie mitmachen können, möchten wir Ihnen hier vorstellen. Wir freuen uns darauf, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen!
Gute Gründe fürs Mitmachen
Bürgerstiftungen engagieren sich lokal.
- Dort, wo Menschen leben und arbeiten, für gemeinnützige Anliegen in einer Gemeinde, Stadt oder Region.
Bürgerstiftungen kennen sich aus.
- Durch ihren breiten Stiftungszweck engagieren sie sich für viele gemeinnützige Anliegen und kennen die Themen und Akteure, die vor Ort etwas bewegen. Mit zivilgesellschaftlichem Eigenkapital und ehrenamtlicher Tatkraft gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen schnell und unbürokratisch an.
Bürgerstiftungen schaffen Bleibendes.
- Sie bauen langfristig einen Kapitalstock auf, um aus den Erträgen und Spenden ihr Umfeld zu stärken. Wer möchte, kann eine eigene Stiftung unter dem Dach einer Bürgerstiftung verwirklichen. Da das Stiftungskapital auf ewig angelegt ist, dienen Bürgerstiftungen auch künftigen Generationen.
Bürgerstiftungen bündeln Kräfte.
- Jede und jeder kann mitmachen – Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Banken. Durch das gemeinsame Dach sind auch kleinere Förderbeiträge oder begrenzte Engagements wirkungsvoll. Verwaltungsaufwand und -kosten bleiben durch das ehrenamtliche Engagement gering.
Bürgerstiftungen sind unabhängige Stiftungen von Bürgern für Bürger.
- Ein Aufsichtsgremium überwacht Ihre Arbeit. Zusätzlich prüfen Finanzamt und Stiftungsaufsicht die Mittelverwendung und die Einhaltung der formellen Anforderungen.
Bürgerstiftungen beraten potenzielle Spender und Stifter
- und bieten verschiedene Engagementmöglichkeiten aus einer Hand: Vom ehrenamtlichen Engagement über Spenden und Zustiftungen bis zur eigenen Stiftung.
Wie Sie mitmachen können
So können Sie sich an der Bürgerstiftung Vorpommern beteiligen:
Persönliches Engagement:
- Engagieren Sie sich ehrenamtlich im Vorstand, Stiftungsrat, in den Arbeitskreisen oder Projekten der Bürgerstiftung.
Spenden:
- Spenden Sie einmalig für ein konkretes Projekt oder unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag oder durch eine spezielle Patenschaft.
Anlass-Spenden:
- Besondere Ereignisse können Anlass für Ihr gemeinnütziges Engagement werden. Bitten Sie anlässlich eines runden Geburtstages oder eines Firmenjubiläums anstelle von Geschenken um eine Spende für die Bürgerstiftung. Ihre Anlass-Spende kann der Arbeit der Bürgerstiftung Vorpommern insgesamt oder einem speziellen Projekt zugutekommen.
Stiften:
- Helfen Sie der Bürgerstiftung durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen, nachhaltig Gutes zu tun. Das Vermögen bleibt ewig bestehen, nur die Erträge werden für die Förderung von Bildung, Kultur, Jugend, Umweltschutz usw. verwendet. Ab einer Zustiftung in Höhe von 500 Euro werden Sie Mitglied der Stifterversammlung.
Eigene Stiftung:
- Gründen Sie Ihre eigene Stiftung in Form eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung. Das ist kostengünstig bei Gründung und Verwaltung. So kommt möglichst viel Geld den Zwecken zugute, die Ihnen am Herzen liegen. Sie entscheiden darüber, was gefördert wird, die Bürgerstiftung kümmert sich um die Formalitäten. Dies ist für Privatpersonen und Unternehmen ebenso interessant wie für gemeinnützige Organisationen.
Letztwillige Zuwendung:
- Indem Sie die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit-) Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, können Sie sicherstellen, dass die Ihnen am Herzen liegenden gemeinnützigen Zwecke dauerhaft in Ihrem Sinne verfolgt werden.
Matching Fund:
- Sie wollen nicht nur selbst etwas tun, sondern auch andere dazu anstiften? Mit einem bestimmten Betrag, einem sogenannten Matching Fund, verdoppeln Sie die Zustiftungen von anderen, bis der von Ihnen festgesetzte Betrag aufgebraucht ist. Die Bürgerstiftung und damit die Region gewinnen doppelt.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zukommen und beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Engagement!
kontakt[at]buergerstiftung-vorpommern.de
Michael Hietkamp +49 171 6922404
Dr. Monika Meyer-Klette +49 170 1664969
IBAN DE48 1309 1054 0000 0003 02
Volksbank Vorpommern eG
Stiften und Spenden wird belohnt
Der Fiskus fördert das Stiften, Spenden und das ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl. Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung Vorpommern sind steuerlich absetzbar:
Spenden
- an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 %o der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.
Die Gründung einer Stiftung oder eine Zustiftung
- in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro.
Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe,
- bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil
- davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG).
Ihre Stiftung unter unserem Dach
Wenn Sie einen bestimmten Zweck dauerhaft unterstützen möchten, können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Vorpommern einen Stiftungsfonds errichten. Sie können ihm einen eigenen Namen geben (z. B. Paul und Paula-Mustermann-Stiftung) und einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungserträge bestimmen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des geeigneten Stiftungszwecks, bei der Verwaltung und inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Stiftung. Sie können Ihre Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen – durch Testament oder Erbvertrag – errichten. Auch kann Ihr Stiftungsfonds durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds bietet Ihnen viel Gestaltungsspielraum bei minimalem Verwaltungsaufwand. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds werden dauerhaft für die Zwecke verwendet, die Ihnen am Herzen liegen, hier in Vorpommern.
Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung Vorpommern. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten. Ab einer Zustiftung von mindestens 10.000 Euro richten wir gerne Ihren persönlichen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung Vorpommern ein.
Welche Formen von Stiftungsfonds gibt es?
Namensfonds ohne Zweckbindung:
- Richten Sie einen nach Ihnen benannten Stiftungsfonds ohne Zweckbindung ein, so bleibt Ihr Name dauerhaft bestehen. Die Gremien unserer Bürgerstiftung stellen sicher, dass die Erträge Ihres Stiftungsfonds immer dort eingesetzt werden, wo sie aktuell gebraucht werden und am besten Wirkung entfalten. Denn wo in 100 Jahren der größte Bedarf besteht, können wir heute nicht vorhersehen.
Stiftungsfonds mit thematischer Ausrichtung:
- Nicht ein individueller Stifterwille, sondern ein zu fördernder Bereich wie z.B. Kultur, Soziales, Umwelt oder Bildung steht im Zentrum der themenspezifischen Fonds. Aus den Erträgen werden Projekte gemeinnütziger Organisationen gefördert, die in diesen speziellen Bereichen arbeiten. Auch Projekte der Bürgerstiftung selbst können gefördert werden. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte gefördert werden, entscheiden in der Regel die Gremien der Bürgerstiftung.
Stiftungsfonds mit Empfängerbenennung:
- In dieser Fondsvariante benennen Sie mit der Errichtung des Fonds in der Regel eine oder zwei gemeinnützige Organisationen, denen die Erträge aus Ihrem Fonds regelmäßig zufließen.
Stiftungsfonds mit Verfügungsrecht:
- Bei diesem Stiftungsfonds können Sie als Stifterin oder Stifter über die konkrete Verwendung der Erträge jährlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke des Stiftungsfonds mitentscheiden. Das Recht, über die konkrete Mittelverwendung zu entscheiden, geht nach dem Tod des Stifters an die Bürgerstiftung über. Der Stiftungsfonds mit seiner Namens und Zweckbindung bleibt jedoch dauerhaft bestehen.
Stiftungsfonds gemeinnütziger Organisationen:
- Bei dieser Variante des Stiftungsfonds ist eine gemeinnützige Organisation selber der Stifter. Da Vereine dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen und grundsätzlich kein Vermögen bilden können, ist die Errichtung eines Stiftungsfonds hierfür eine sehr gute Möglichkeit. So können beispielsweise größere Erbschaften an einen Verein dauerhaft gesichert werden. Die Erträge aus dem Fonds gehen selbstverständlich an die gemeinnützige Organisation, welche den Stiftungsfonds errichtet hat, und kommen deren gemeinnütziger Arbeit zugute.
Stiftungsfonds mit regionaler Ausrichtung:
- Wenn Sie einen regionalen Stiftungsfonds für eine Stadt oder Region innerhalb unseres Einzugsgebietes einrichten, bleiben die Erträge bei Ihnen vor Ort. Der Stiftungsfonds kann in diesem Fall im Fondsvertrag so ausgestaltet werden, dass Vertreter aus der entsprechenden Region über die Mittelvergabe entscheiden.
