Ihre Stiftung unter unserem Dach

Wenn Sie einen bestimmten Zweck dauerhaft unterstützen möchten, können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Vorpommern einen Stiftungsfonds errichten. Sie können ihm einen eigenen Namen geben (z. B. Paul und Paula-Mustermann-Stiftung) und einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungserträge bestimmen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des geeigneten Stiftungszwecks, bei der Verwaltung und inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Stiftung. Sie können Ihre Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen – durch Testament oder Erbvertrag – errichten. Auch kann Ihr Stiftungsfonds durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds bietet Ihnen viel Gestaltungsspielraum bei minimalem Verwaltungsaufwand. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds werden dauerhaft für die Zwecke verwendet, die Ihnen am Herzen liegen, hier in Vorpommern.

Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung Vorpommern. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten. Ab einer Zustiftung von mindestens 10.000 Euro richten wir gerne Ihren persönlichen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung Vorpommern ein.

Welche Formen von Stiftungsfonds gibt es?

Namensfonds ohne Zweckbindung:

  • Richten Sie einen nach Ihnen benannten Stiftungsfonds ohne Zweckbindung ein, so bleibt Ihr Name dauerhaft bestehen. Die Gremien unserer Bürgerstiftung stellen sicher, dass die Erträge Ihres Stiftungsfonds immer dort eingesetzt werden, wo sie aktuell gebraucht werden und am besten Wirkung entfalten. Denn wo in 100 Jahren der größte Bedarf besteht, können wir heute nicht vorhersehen.

Stiftungsfonds mit thematischer Ausrichtung:

  • Nicht ein individueller Stifterwille, sondern ein zu fördernder Bereich wie z.B. Kultur, Soziales, Umwelt oder Bildung steht im Zentrum der themenspezifischen Fonds. Aus den Erträgen werden Projekte gemeinnütziger Organisationen gefördert, die in diesen speziellen Bereichen arbeiten. Auch Projekte der Bürgerstiftung selbst können gefördert werden. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte gefördert werden, entscheiden in der Regel die Gremien der Bürgerstiftung.

Stiftungsfonds mit Empfängerbenennung:

  • In dieser Fondsvariante benennen Sie mit der Errichtung des Fonds in der Regel eine oder zwei gemeinnützige Organisationen, denen die Erträge aus Ihrem Fonds regelmäßig zufließen.

Stiftungsfonds mit Verfügungsrecht:

  • Bei diesem Stiftungsfonds können Sie als Stifterin oder Stifter über die konkrete Verwendung der Erträge jährlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke des Stiftungsfonds mitentscheiden. Das Recht, über die konkrete Mittelverwendung zu entscheiden, geht nach dem Tod des Stifters an die Bürgerstiftung über. Der Stiftungsfonds mit seiner Namens und Zweckbindung bleibt jedoch dauerhaft bestehen.

Stiftungsfonds gemeinnütziger Organisationen:

  • Bei dieser Variante des Stiftungsfonds ist eine gemeinnützige Organisation selber der Stifter. Da Vereine dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen und grundsätzlich kein Vermögen bilden können, ist die Errichtung eines Stiftungsfonds hierfür eine sehr gute Möglichkeit. So können beispielsweise größere Erbschaften an einen Verein dauerhaft gesichert werden. Die Erträge aus dem Fonds gehen selbstverständlich an die gemeinnützige Organisation, welche den Stiftungsfonds errichtet hat, und kommen deren gemeinnütziger Arbeit zugute.

Stiftungsfonds mit regionaler Ausrichtung:

  • Wenn Sie einen regionalen Stiftungsfonds für eine Stadt oder Region innerhalb unseres Einzugsgebietes einrichten, bleiben die Erträge bei Ihnen vor Ort. Der Stiftungsfonds kann in diesem Fall im Fondsvertrag so ausgestaltet werden, dass Vertreter aus der entsprechenden Region über die Mittelvergabe entscheiden.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zukommen und beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Engagement!

kontakt[at]buergerstiftung-vorpommern.de
Michael Hietkamp +49 171 6922404
Dr. Monika Meyer-Klette +49 170 1664969

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Volksbank Vorpommern eG