Stiften und spenden wird belohnt

Der Fiskus fördert das Stiften, Spenden und das ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl. Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung Vorpommern sind steuerlich absetzbar:

Spenden

  • an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 %o der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.

Die Gründung einer Stiftung oder eine Zustiftung

  • in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro.

Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe,

  • bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil
  • davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG).

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zukommen und beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Engagement!

kontakt[at]buergerstiftung-vorpommern.de
Michael Hietkamp +49 171 6922404
Dr. Monika Meyer-Klette +49 170 1664969

IBAN DE48 1309 1054 0000 0003 02
Volksbank Vorpommern eG